KONDITIONEN
Unser Landesverband für Psychotherapie legt die Honorarnote zwischen € 80,- (für Kinder und Jugendliche!) und € 90,- fest. Bei mir gibt es allerdings Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche und alleinerziehende Mütter und Väter, je nach finanziellen Umständen. Mit einem vom Psychotherapeuten ausgefüllte Formular können Sie einen Teil der bezahlten Honorarnote von der Gebietskrankenkasse refundiert bekommen (ca. € 21,00).
Da das Erstgespräch bereits ein therapeutisches Verfahren ist, verrechne ich auch €90,00) für 50 Minuten. Es wird dabei geklärt, was das Problem, das Therapieziel ist; ob Sie sich auf den therapeutischen Prozess mit mir einlassen wollen oder nicht. Sinnvoll wäre es schon – für wirkungsvollere Ergebnisse – die ersten fünf Sitzungseinheiten durchzumachen bzw. auszuhalten. Eine Diagnose ist ja auch keine „Festlegung“ eines Menschen! Auf das Vertrauen sowie auf den inhaltlichen Verlauf des Behandlungsprozesses kommt es an. Allerdings haben Sie das Patientenrecht, jederzeit [besser wenn im Einvernehmen mit mir] die Therapie abzubrechen. Im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme der vereinbarten Therapiestunde haben Sie mich innerhalb von achtundvierzig Stunden zu verständigen. Im Krankheitsfall meinerseits werden Sie rechtzeitig informiert.